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Guten Tag, mein Name ist Michael Schmidt, ich bin Kran-Sachkundiger und Ausbilder für Kranführer. Heute beschäftigen wir uns mit der Frage: Was ist ein Kranschein? Ist er vielleicht vergleichbar mit einem Führerschein? Hierbei möchte ich als Ausbilder und Fachmann auf meinem Gebiet einige Klarheiten schaffen.
Ein Führerschein ist für viele von uns ein bekanntes Dokument, das uns erlaubt, ein Fahrzeug zu fahren, und dieser gilt in der Regel ein Leben lang. Ein Kranschein hingegen, insbesondere für Hallenkräne, teilkraftbetriebene oder flurgesteuerte Kräne, ist etwas anders gestaltet und unterliegt spezifischen Vorschriften gemäß der DGUV Vorschrift 52 § 29.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Führerschein und einem Kranschein ist die Gültigkeitsdauer. Während ein Führerschein oft lebenslang gültig ist, muss ein Kranschein jährlich erneuert werden. Die Unterweisungen gemäß DGUV 309 sehen mindestens eine eintägige Schulung vor.
Die Unterweisung deckt verschiedene wesentliche Bereiche ab:
Man unterscheidet zwischen Erstunterweisung, die als Grundausbildung dient, und Wiederholungsunterweisung, welche zur Auffrischung des Wissens dient. Diese müssen gemäß Arbeitsschutzgesetz § 12, DGUV Vorschrift 1 und Betriebssicherheitsverordnung § 12 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
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