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Was ist ein Kranschein?


20.06.2024

Die Bedeutung und Anforderungen eines Kranscheins

Guten Tag, mein Name ist Michael Schmidt, ich bin Kran-Sachkundiger und Ausbilder für Kranführer. Heute beschäftigen wir uns mit der Frage: Was ist ein Kranschein? Ist er vielleicht vergleichbar mit einem Führerschein? Hierbei möchte ich als Ausbilder und Fachmann auf meinem Gebiet einige Klarheiten schaffen.

Vergleich mit dem Führerschein

Ein Führerschein ist für viele von uns ein bekanntes Dokument, das uns erlaubt, ein Fahrzeug zu fahren, und dieser gilt in der Regel ein Leben lang. Ein Kranschein hingegen, insbesondere für Hallenkräne, teilkraftbetriebene oder flurgesteuerte Kräne, ist etwas anders gestaltet und unterliegt spezifischen Vorschriften gemäß der DGUV Vorschrift 52 § 29.

Dauer und Gültigkeit

Ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Führerschein und einem Kranschein ist die Gültigkeitsdauer. Während ein Führerschein oft lebenslang gültig ist, muss ein Kranschein jährlich erneuert werden. Die Unterweisungen gemäß DGUV 309 sehen mindestens eine eintägige Schulung vor.

Inhalt der Unterweisung

Die Unterweisung deckt verschiedene wesentliche Bereiche ab:

  1. Physikalisch-technische Grundlagen: Teilnehmer müssen die physikalischen und technischen Zusammenhänge verstehen, um die beim Kranbetrieb wirkenden Kräfte kontrollieren zu können.
  2. Vertrauen des Unternehmers: Der Unternehmer muss darauf vertrauen können, dass die Kranführer ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen.
  3. Verpflichtende Unterweisung: Gemäß DGUV Vorschrift 52 § 29 ist die Unterweisung für alle Kranführer verpflichtend.
  4. Theorie und Praxis: Die Schulung muss sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen umfassen, um sicherzustellen, dass die Fachkenntnisse vorhanden sind.
  5. Verantwortung des Unternehmers: Der Unternehmer trägt die Verantwortung für die Kranführer und muss sie konkret beauftragen.
Arten der Unterweisungen

Man unterscheidet zwischen Erstunterweisung, die als Grundausbildung dient, und Wiederholungsunterweisung, welche zur Auffrischung des Wissens dient. Diese müssen gemäß Arbeitsschutzgesetz § 12, DGUV Vorschrift 1 und Betriebssicherheitsverordnung § 12 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

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